Die Betriebs­si­cher­heits­ver­ordnung ist wesent­lichen Ände­rungen unter­zogen worden und gilt ab heute.
Die inhalt­lichen Neue­rungen sind, dass Ergo­nomie als zentrales Thema aufge­nommen wurde sowie alters­ge­rechte Arbeit bei der Gefähr­dungs­be­ur­teilung berück­sichtigt werden muss. Die Instand­haltung ist mehr in den Fokus gerückt und besonders gefähr­liche, bzw. gefähr­dende Geräte und Anlagen werden besonders berück­sichtigt.
Die Beschäf­tigung mit der neuen Verordnung ist also für alle zwingend, weil sich bspw. die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lungen verändern müssen.