Nach so vielen Jahren ist jetzt die Gefähr­dungs­be­ur­teilung psychi­scher Belas­tungen doch endlich in der Wirk­lichkeit ange­kommen. Wir Dino­saurier der betei­li­gungs­ori­en­tierten Beratung arbeiten schon lange daran, dass die Anfor­derung aus dem Arbeits­schutz­gesetz von 1996 auch wirklich umge­setzt werden. Das Anwachsen der Erkran­kungen, die infolge von schlechter Arbeits­or­ga­ni­sation, unzu­rei­chender Kommu­ni­kation oder schlecht vorbe­rei­teten Führungs­kräften hat jetzt alle, einschließlich der schwarz-gelben Regierung alar­miert. Das Arbeits­schutz­gesetz wurde soeben im § 5  geändert und das Thema psychische Belas­tungen als mögliche Gefähr­dungs­quelle namentlich mit aufge­nommen. Leider noch nicht mehr.

Aber zum anderen wurde die gewerk­schaft­liche Forderung nach einer „Stress-Verordnung“ auch von einigen Bundes­ländern als Bundes­rats­in­itiative aufge­nommen. Verord­nungen werden von der Bundes­re­gierung verab­schiedet, die Bundes­länder zeigen damit also nur ihren Wunsch, aber immerhin.

Mit Spannung erwarten wir auch die Neuauflage der DIN EN IO 10075, die die psychi­schen Belas­tungen konkre­ti­siert.